Die Verfassung lebt nicht vom Staat sondern durch jene, die sie verteidigen
Ein mahnendes Essay über das Verstummen des Rechts und das Wiederaufleben der Leibeigenschaft durch Staatsverschuldung
Es gibt einen fatalen Irrtum, der sich wie eine dunkle Wolke über die Geschichte der freiheitlichen Ordnung gelegt hat: Der Glaube, dass der Staat die Verfassung schütze. Dabei ist die Wahrheit umgekehrt: Die Verfassung wurde geschaffen, um den Menschen vor dem Staat zu schützen.
Nach der totalen Machtergreifung des NS-Regimes, das sich auf ein rücksichtsloses Gewaltmonopol stützte, wurde mit dem Grundgesetz kein neues Machtzentrum errichtet sondern eine Schutzmauer um die Freiheit des Einzelnen. Wer dies nicht verstanden hat, kann die heutige Erosion der Grundrechte nicht begreifen. Und wer es verstanden hat, erkennt mit Schrecken, dass sich der Kreis schließt: In einer neuen Sprache, mit neuen Mitteln, aber denselben Mustern.
- Die wahre Bedeutung des Grundgesetzes: Schutz vor dem Staat, nicht für den Staat
Die Väter und wenige Mütter des Grundgesetzes, versammelt im Parlamentarischen Rat 1948/49, wussten aus bitterer Erfahrung, was es bedeutet, wenn Recht zur Maske der Macht wird. In den Protokollen des Ausschusses für Grundsatzfragen (Band 5/1 und 5/2) ist eindrucksvoll nachzulesen, wie ernsthaft und leidenschaftlich über die Rolle der Grundrechte diskutiert wurde.
„...dass die echten oder klassischen Grundrechte zur Verfassung gehören. Dass diese in ihrer Fassung von den übrigen Bestimmungen der Verfassung unabhängig sind... dass die Grundrechte keine Deklarationen sein sollen, sondern unmittelbar anwendbares Recht.“ (Sitzung vom 21. September 1948, Band 5/1, S. 15)
Diese Aussage ist revolutionär. Sie bedeutet: Nicht der Staat steht im Zentrum der Verfassung, sondern der Mensch.Die Verfassung ist kein Werkzeug zur Herrschaft, sondern eine Garantie gegen sie. Die Grundrechte sind kein Anhängsel, sondern der Kern. Und wer sich auf sie beruft, ist kein Aufrührer, sondern der wahre Verteidiger des Rechts.
Doch was passiert, wenn dieser Geist verloren geht?
Die stille Umdeutung: Vom Schutzdokument zum Herrschaftsrahmen
Heute erleben wir, wie das Grundgesetz schleichend in ein Staatsrecht umgedeutet wird. Die restriktive Auslegung des Zitiergebots (Art. 19 GG) ist nur ein Beispiel. Gesetze, die tief in Grundrechte eingreifen, werden verabschiedet, ohne dass die eingeschränkten Rechte überhaupt genannt werden. Damit wird der Schutzmechanismus systematisch ausgehebelt.
Was mit dem NS-Gesetzbuch brutal und offensichtlich war, geschieht heute leise und rechtsstaatlich verkleidet: Das Recht wird der Macht untergeordnet. Und die Behauptung, der Staat benötige ein Gewaltmonopol, um Frieden zu sichern, ist nichts anderes als die Fortführung der Naturrechtsideologie des Stärkeren – diesmal im Gewand von Ordnung und Sicherheit.Der große Verrat: Die Schuldenpolitik und die Wiederkehr der Leibeigenschaft
Ein besonders perfides Beispiel für diesen stillen Verfassungsbruch ist die Schuldenpolitik des Staates. 3,5 Billionen Euro Schulden hat Deutschland faktisch angehäuft, wenn man Schattenhaushalte und PPP-Projekte mitrechnet. Nun sollen weitere 1,7 Billionen Euro aufgenommen werden. Doch diese Zahlen sind nicht nur wirtschaftlich absurd – sie sind verfassungswidrig im moralischen Sinne.
Denn wer trägt diese Last?
• Nicht die, die sie beschlossen haben. Politiker haften nicht persönlich.
• Nicht die, die davon profitieren. 75 % der Bürger sind Nettoempfänger.
• Sondern die 25 % Nettozahler, die mehr in das System einzahlen, als sie herausbekommen.
Jeder Nettozahler trägt aktuell rund 168.000 € Schuldenlast. Mit den neuen 1,7 Billionen werden es über 246.000 € pro Kopf. Ohne Wahl, ohne Vertrag, ohne Zustimmung.
„Wer in diesem Land als Nettozahler noch weiterarbeitet, muss verrückt sein.“
Diese Worte sind hart, aber sie sind die bittere Wahrheit. Das ist nicht mehr Teilhabe – das ist moderne Leibeigenschaft. Es ist das Gegenteil von dem, was das Grundgesetz garantieren sollte: Eigentum am eigenen Leib, Freiwilligkeit von Verpflichtung, Schutz vor Übergriffen.
- Wer das Grundgesetz verteidigt, ist der wahre Verfassungsschützer
Die große Perversion der heutigen Zeit besteht darin, dass diejenigen, die sich auf die Grundrechte berufen, als Querdenker, Fundamentalisten oder Staatsfeinde gelten. Dabei sind sie es, die den Geist des GG lebendig halten.
• Wer das Eigentum am eigenen Körper verteidigt,
• wer das Gewaltmonopol kritisch hinterfragt,
• wer Schulden ohne Zustimmung als Rechtsbruch benennt,
• wer verlangt, dass Gesetze Grundrechte benennen und achten,
...ist kein Störer – sondern ein aufrechter Verteidiger der freiheitlichen Ordnung.
Fazit: Die Verfassung lebt nur durch die, die sie ernst nehmen
✅ Das Grundgesetz war ein Schutzdokument gegen Herrschaft.
✅ Heute wird es Schritt für Schritt in ein Herrschaftsinstrument umgedeutet.
✅ Die Schuldenpolitik ist nur ein Beispiel dafür, wie der Staat über das Recht triumphiert.
✅ Wer sich darauf beruft, ist kein Feind – sondern der wahre Verfassungsschützer.
„Nicht der Staat schützt die Verfassung, sondern die, die bereit sind, sie gegen den Staat zu verteidigen.“
Es ist Zeit, das zu sagen, was gesagt werden muss. Und das zu verteidigen, was verteidigt werden muss.